Ärger mit dem Nachbarn
Leider ist es oft so, dass Nachbarn sich über Katzen aufregen, statt froh zu sein, dass Kaninchen, Ratten und Tauben vertrieben und Mäuse gejagt werden.
Eine Rechtsberatung kann Ihnen der DKSV leider nicht geben, aber im Internet gibt es viele Seiten, die sich mit diesem Thema und den entsprechenden Urteilen beschäftigen.
Wenn Sie das Internet nach der Kombination „Katze“ „Urteil“ und „Garten“ durchsuchen, finden Sie eine Vielzahl von hilfreichen Seiten.
Dabei sind viele Urteile so ausgelegt, dass EINE Katze im Garten auch vom Nachbarn geduldet werden muss.
Drohungen der Nachbarn sind allerdings immer schlimm, denn niemand möchte, dass seine Katze Schaden nimmt.
Auch möchte man ja eigentlich zu den Nachbarn ein recht gutes Verhältnis behalten.
Wenn eine gütliche Einigung oder “Bestechung”, z.B. durch Blumenstäuße, Wein, Einladung zum Grillen, etc. nicht möglich ist, können Sie vielleicht ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für entsprechende Fragen vereinbaren.