Kastration
Kastrierte Katzen, auch wenn sie als Streuner leben, markieren ihr Revier kaum noch, die Katzenkolonie fällt nicht mehr durch penetranten Geruch auf.
Katerkämpfe und Paarungsschreie entfallen, die Lärmbelästigung nimmt also ebenfalls ab. So wird die Kolonie von den Anwohnern nicht mehr als so sehr störend empfunden, eine Duldung ist eher wahrscheinlich.
Die Kastration hält die Katzen auch gesünder, da z.B. Kater weniger miteinander kämpfen und Katzen seltener zu z.B. Gesäugetumoren neigen. Außerdem wächst die Kolonie nicht unüberschaubar, da kein Nachwuchs aus eigenen Reihen mehr kommt.
Für die Kastration werden die Tiere in Lebendfallen gefangen und zum Tierarzt gebracht. Dort werden sie (je nach Wildheit evt. auch in Narkose) sorgfältig untersucht, gegen Parasiten behandelt, gegebenenfalls gegen Katzenseuche und Schnupfen (ggf. auch gg. Tollwut) geimpft und schließlich durch die Entfernung der Hoden bzw. der Eierstöcke kastriert. Katzen können auch noch im Anfangsstadium der Trächtigkeit kastriert werden, der Tierarzt wird hier eine tierschutzgerechte Entscheidung treffen. Gerade Streuner bekommen meist noch ein Antibiotikum, damit die kleinen Kastrationswunden auch garantiert gut verheilen und je nach Allgemeinzustand evt. auch Vitamin- bzw. Stärkungspräparate. Die Tiere werden per Chip gekennzeichnet und über den Katzenschutzverein registriert. Freilebende Streunerkatzen können außerdem mittels Eartipping gekennzeichnet werden. So werden sie vor erneuten Einfangstreß geschützt, da sie so bereits auf weite Entfernung als ein kastriertes Tier erkennbar sind.
Kater können nach einigen Tagen und nach tierärztlicher Wundkontrolle an ihrer Futterstelle freigelassen werden. Katzen sollten, da der Eingriff und die Wunde größer ist, bis zu einer Woche unter Kontrolle bleiben und erst dann zurück in die Freiheit gelassen werden.
Achtung, gerade bei Katzen muss sichergestellt sein, dass diese keine säugenden Welpen haben, diese würden während der Abwesenheit der Mutter verhungern. Wenn Sie nicht sicher sind, bringen Sie die Katze möglichst schnell zum Tierarzt und lassen Sie feststellen, ob sie ein aktives Gesäuge hat. In diesem Fall können Sie die Katze nur zurückbringen und sie später, am besten zusammen mit den Welpen, erneut fangen.
Ear-Tipping
Im Rahmen der Kastration und der dabei erforderlichen Narkose wird bei den freilebenden Tieren ohne Vermittlungschancen ein „Ear-Tipping“ durchgeführt. Dabei wird die Spitze des linken Ohres entfernt, um das Tier dauerhaft als kastriert zu kennzeichnen. Der große Stress einer erneuten Fangaktion kann damit vermieden werden.
Die Form der Ohrspitzenmarkierung hat im Vergleich zu anderen Markierungsmethoden viele Vorteile:
- die Markierung ist permanent und verblasst nicht (wie bei einer Tätowierung)
- sie ist von weitem sichtbar
- sie kann keinesfalls mit einer Kampfverletzung verwechselt werden, denn diese verursacht keinen so geraden Schnitt an der Ohrspitze
- der kleine Eingriff erfolgt unter Narkose und ist für das Tier nicht mit Schmerzen verbunden
- eine fachgerechte Ausführung führt weder zu Nachblutungen noch zu Infektionen
- die Funktion des Ohres werden nicht beeinträchtigt (Gehör)
- das Verhalten der Katze wird nicht gestört (Ohrenspiel)
- wird international anerkannt und als Zeichen für Kastration verstanden
- effiziente Populationskontrolle, weil bei unseren Futterstellen oder anderen beobachteten Beständen es so sofort auffällt, wenn Neuzugänge zu verzeichnen sind
- dennoch eingefangene Tiere werden nicht unnötig nochmals narkotisiert (Chipauslesen, Kastration), es reicht ein Blick auf das Ohr
Das Ear-Tipping stellt also eine weithin akzeptierte tierschutzkonforme Methode zur Markierung kastrierter Tiere aus verwilderten Hauskatzenkolonien dar, die nicht zuletzt vor dem Hintergrund dessen, was Nutztieren an Eingriffen zugemutet wird, als tierschutzkonform zu betrachten ist. Wer dies in Frage stellt, gefährdet die Effizienz und damit letztlich den Erfolg der aus Tierschutzsicht dringend erforderlichen Projekte zur Bestandskontrolle verwilderter Hauskatzen.