Kastration
Kastrierte Katzen, auch wenn sie als Streuner leben, markieren ihr Revier kaum noch, die Katzenkolonie fällt nicht mehr durch penetranten Geruch auf.
Katerkämpfe und Paarungsschreie entfallen, die Lärmbelästigung nimmt also ebenfalls ab. So wird die Kolonie von den Anwohnern nicht mehr als so sehr störend empfunden, eine Duldung ist eher wahrscheinlich.
Die Kastration hält die Katzen auch gesünder, da z.B. Kater weniger miteinander kämpfen und Katzen seltener zu z.B. Gesäugetumoren neigen. Außerdem wächst die Kolonie nicht unüberschaubar, da kein Nachwuchs aus eigenen Reihen mehr kommt.
Für die Kastration werden die Tiere in Lebendfallen gefangen und zum Tierarzt gebracht. Dort werden sie (je nach Wildheit evt. auch in Narkose) sorgfältig untersucht, gegen Parasiten behandelt, gegebenenfalls gegen Katzenseuche und Schnupfen (ggf. auch gg. Tollwut) geimpft und schließlich durch die Entfernung der Hoden bzw. der Eierstöcke kastriert. Katzen können auch noch im Anfangsstadium der Trächtigkeit kastriert werden, der Tierarzt wird hier eine tierschutzgerechte Entscheidung treffen. Gerade Streuner bekommen meist noch ein Antibiotikum, damit die kleinen Kastrationswunden auch garantiert gut verheilen und je nach Allgemeinzustand evt. auch Vitamin- bzw. Stärkungspräparate. Die Tiere werden per Chip gekennzeichnet und über den Katzenschutzverein registriert. Freilebende Streunerkatzen können außerdem mittels Eartipping gekennzeichnet werden. So werden sie vor erneuten Einfangstreß geschützt, da sie so bereits auf weite Entfernung als ein kastriertes Tier erkennbar sind.
Kater können nach einigen Tagen und nach tierärztlicher Wundkontrolle an ihrer Futterstelle freigelassen werden. Katzen sollten, da der Eingriff und die Wunde größer ist, bis zu einer Woche unter Kontrolle bleiben und erst dann zurück in die Freiheit gelassen werden.
Achtung, gerade bei Katzen muss sichergestellt sein, dass diese keine säugenden Welpen haben, diese würden während der Abwesenheit der Mutter verhungern. Wenn Sie nicht sicher sind, bringen Sie die Katze möglichst schnell zum Tierarzt und lassen Sie feststellen, ob sie ein aktives Gesäuge hat. In diesem Fall können Sie die Katze nur zurückbringen und sie später, am besten zusammen mit den Welpen, erneut fangen.
Ear-Tipping
Im Rahmen der Kastration und der dabei erforderlichen Narkose wird bei den freilebenden Tieren ohne Vermittlungschancen ein „Ear-Tipping“ durchgeführt. Dabei wird die Spitze des linken Ohres entfernt, um das Tier dauerhaft als kastriert zu kennzeichnen. Der große Stress einer erneuten Fangaktion kann damit vermieden werden.
Die Form der Ohrspitzenmarkierung hat im Vergleich zu anderen Markierungsmethoden viele Vorteile:
- die Markierung ist permanent und verblasst nicht (wie bei einer Tätowierung)
- sie ist von weitem sichtbar
- sie kann keinesfalls mit einer Kampfverletzung verwechselt werden, denn diese verursacht keinen so geraden Schnitt an der Ohrspitze
- der kleine Eingriff erfolgt unter Narkose und ist für das Tier nicht mit Schmerzen verbunden
- eine fachgerechte Ausführung führt weder zu Nachblutungen noch zu Infektionen
- die Funktion des Ohres werden nicht beeinträchtigt (Gehör)
- das Verhalten der Katze wird nicht gestört (Ohrenspiel)
- wird international anerkannt und als Zeichen für Kastration verstanden
- effiziente Populationskontrolle, weil bei unseren Futterstellen oder anderen beobachteten Beständen es so sofort auffällt, wenn Neuzugänge zu verzeichnen sind
- dennoch eingefangene Tiere werden nicht unnötig nochmals narkotisiert (Chipauslesen, Kastration), es reicht ein Blick auf das Ohr
Fundtiere
Nicht jede Katze, die plötzlich irgendwo auftaucht, ist ein herrenloser Streuner. Vielleicht ist eine Katze – mitsamt Familie – neu zugezogen oder ein paar Straßen weiter ist eine Katze entlaufen und findet nicht heim. Nehmen Sie also bitte nicht jede freilaufende Katze mit nach Hause, sondern beobachten Sie das Tier genau. Wirkt das Tier gepflegt oder verwahrlost? Erkundigen Sie sich in der Umgebung nach der neuen Katze. Hängen Sie im Zweifel Plakate auf, um herauszufinden, ob das Tier einen Besitzer hat. Auf jeden Fall sollte die Katze beim örtlichen Tierschutzverein, dem Tierheim sowie unbedingt bei Tasso und z.B. dem nächstgelegenen Tierarzt gemeldet werden. Nur so hat der Besitzer, der das Tier wahrscheinlich schmerzlich vermisst, eine Chance, seine Katze zurückzubekommen! Katze gefunden Für den Fall, dass auch Ihre Katze nicht nach Hause kommt, finden Sie hier einige Tipps: Katze entlaufenCHIP oder Tätowierung
Ist Ihre Katze gekennzeichnet? Eine Kennzeichnung durch Chip oder Tätowierung sollten sogar reine Wohnungskatzen haben, denn selbst die können durch einen unglücklichen Zufall entwischen. Warum Chip oder Tätowierung? Der Chip hält lebenslang und ermöglicht eine eindeutige Identifizierung Ihrer Katze, die Tätowierung hingegen ist mit den Jahren nicht mehr so gut lesbar. Die Tätowierung ist von außen zwar nicht immer zu entziffern, aber doch zu sehen und kennzeichnet Ihre Katze als Besitzertier, das irgendwo vermisst wird. Und auf jeden Fall sollten Sie daran denken, Ihre Katze dann auch bei Tasso.net registrieren zu lassen, damit sie immer zu Ihnen zurückfindet. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit sein Tier bei findefix.com registrieren zu lassen. Tasso fordert übrigens auch eine bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen. Informationen finden Sie unter www.tasso.net. In Dortmund trat zum 14.02.2020 die Verordung zum Schutz freilebender Katzen in Kraft. Jedes Besitzertier, daß als Freigänger unterwegs ist, muß kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Nährere Informationen dazu finden Sie hier : https://www.dortmund.de/media/p/ordnungsamt/pdf_ordnungsamt/veterinaerwesen/Flyer_32-04-20_Kastration_Katzen_WEB.pdfFreigänger in die Wohnung?
Oftmals steht ein Katzenhalter vor der Gewissensentscheidung eines Umzuges. Schön ist es, wenn man aus der normalen Etagenwohnung in ein Haus mit Garten ziehen und so seinen Katzen überraschenden Freilauf anbieten kann. Leider gibt es aber auch den umgekehrten Fall, dass man nämlich seinen geliebten Garten aufgeben muss und in eine Etagenwohnung umzieht. Kann man das seiner Katze zumuten? Oder kann man eine Katze bei sich in der Etagenwohnung aufnehmen, die zuvor Freigang hatte? Hier kann man nur mit einem entschiedenen “Jein” antworten, allerdings mit dem Schwerpunkt auf “Ja”.Die meisten Katzen sind flexibel
Selbstverständlich gibt es Katzen mit einem ungeheuerlichen Freiheitsdrang, für die das Leben in der Wohnung fürchterlich wäre. Die meisten Katzen, vor allem die, die Familienanschluss haben oder hatten, sind sehr anpassungsfähig. Sie können sich schnell in die geänderten Umstände eingewöhnen und ein glückliches Leben haben. Allerdings sind einige Maßnahmen zu bedenken und zu ergreifen, damit es den Katzen auch bei einem reinen Wohnungsaufenthalt gut geht.Freisitz ersetzt Freigang
Optimal ist ein mit einem Katzennetz gut gesicherter und katzengerecht eingerichteter Balkon. Er muss nicht einmal besonders groß sein. Richten Sie neben einem Sitzplatz für sich selbst auch Liegeplätze für Ihren Stubentiger ein. Am besten so, dass Katze und Kater gut über die Balkonbrüstung schauen und das bunte Treiben im Garten oder auf der Straße verfolgen können, dazu ein stabiler, hoher Kratzbaum und Blumenkübel voller duftender Kräuter wie Lavendel, Thymian, Pfefferminze, Oregano und natürlich, einem Topf Katzenminze. Blühende Lieschen, Buntnesseln, Zitruspflanzen, Kapuzinerkresse, Erika und Obst (z.B. rankende Erdbeeren). Dann haben Sie es grün, blühend und wunderbar duftend auf Ihrem Balkon und es ist garantiert nichts Giftiges für Ihre Katze dabei. Bepflanzen Sie einen großen Blumentopf mit Wiese, zum Bsp. eine kleine Babybadewanne, damit Ihre Katze so richtig im Grünen liegen kann und etwas Gesundes zu knabbern hat. Stellen Sie auch bitte eine Wasserstelle (z.B. einen Miniteich mit ungiftigen Pflanzen oder bei weniger Platz einfach einen großzügigen Napf) auf den Balkon. Zur Not geht es aber bei vielen Fellnasen sogar ohne Balkon. Dann sollten Sie Ihrem zum Stubentiger gewordenen Mitbewohner jedoch viele Spielmöglichkeiten bieten, dann klappt es in den meisten Fällen auch schnell mit dem Glücklichsein. Besonderns bei älteren Tieren, die vorher viel draußen waren, beobachten wir immer wieder, daß diese plötzlich viel lieber am heimeligen “warmen Ofen” bleiben.Ärger mit dem Nachbarn
Leider ist es oft so, dass Nachbarn sich über Katzen aufregen, statt froh zu sein, dass Kaninchen, Ratten und Tauben vertrieben und Mäuse gejagt werden. Eine Rechtsberatung kann Ihnen der DKSV leider nicht geben, aber im Internet gibt es viele Seiten, die sich mit diesem Thema und den entsprechenden Urteilen beschäftigen. Wenn Sie das Internet nach der Kombination „Katze“ „Urteil“ und „Garten“ durchsuchen, finden Sie eine Vielzahl von hilfreichen Seiten. Dabei sind viele Urteile so ausgelegt, dass EINE Katze im Garten auch vom Nachbarn geduldet werden muss. Drohungen der Nachbarn sind allerdings immer schlimm, denn niemand möchte, dass seine Katze Schaden nimmt. Auch möchte man ja eigentlich zu den Nachbarn ein recht gutes Verhältnis behalten. Wenn eine gütliche Einigung oder “Bestechung”, z.B. durch Blumenstäuße, Wein, Einladung zum Grillen, etc. nicht möglich ist, können Sie vielleicht ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für entsprechende Fragen vereinbaren.Gefahren für die Katze
Für Freigänger ist der Straßenverkehr noch immer die größte Gefahrenquelle, doch auch auf reine Wohnungskatzen lauern in den eigenen vier Wänden viele Gefahren. Die geliebten Haustiere sind von Natur aus neugierig, was ihnen leider oft zum Verhängnis wird. Vor allem junge und somit sehr aktive Katzen begeben sich durch ihre Neugierde leider besonders oft in Gefahr. Giftige Pflanzen Viele unserer geliebten Zimmer- und Balkonpflanzen sind leider giftig. Uns macht das nichts aus, da wir nicht auf die Idee kommen, in die Amaryllis zu beißen oder vom Efeu zu naschen. Auch eine mit Katzengras versorgte und langeweilefreie Katze wird im Normalfall keine Pflanzen fressen, die schädlich für sie sind. Doch gerade Wohnungskatzen haben manchmal Langeweile oder einfach das Bedürfnis nach Grünzeug und knabbern an Zimmerpflanzen oder fressen ganze Pflanzen kahl. Wie gesagt, eine gut beschäftigte und mit Katzengras versorgte Katze lässt die Pflanzen meist in Ruhe, aber einige davon haben in einem Katzenhaushalt wirklich nichts zu suchen, wie z.B.:- Wolfsmilchgewächse (Weihnachtsstern, Christusdorn, Euphorbia, Kroton)
- Lilien- und Primelgewächse ( Maiglöckchen, Alpenveilchen)
- Aronstabgewächse (Kolbenfaden, Alokasie, Dieffenbachie, Monstera, Efeutute, Einblatt)
- Nachtschattengewächse (Tomaten, Kartoffeln, Auberginen, Paprika, Chili, Tabak, Petunie)
- Petersilie
- Bärlauch
- Efeu
- Ficus (Gummibaum, Birkenfeige)
- Geranie
- Begonie
- Oleander
- Ackerminze
- Baldrian
- Feldthymian
- Goldmelisse
- Großblütige Nachtkerze
- Gundelrebe
- Katzenminze
- Mutterkraut
- Nachtviole
- Thymian
- Wasserminze
- Zitronenmelisse
- Zitrus- und Olivenbäumchen
- Bougainvillea
- Erdbeere
- Margeriten
- Fuchsien
- Tagetes bzw. Studentenblume
- Hibiskus
- Kaffeepflanze (Vorsicht vor dem Samen!)
- Dickblattarten
- Kokospalmen
- Glockenblumen
- Lähmung der Hinterbeine
- Blutgerinnsel in den Bauchgefäßen
- Schäden an inneren Organen
- Knochenbrüche durch die Versuche sich zu befreien